Der Erwerb von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige in Serbien wird durch das Gesetz über Eigentumsverhältnisse und das Gesetz über Ausländer geregelt. Ausländische natürliche und juristische Personen können Immobilien unter der Reziprozitätsbedingung erwerben, d. h., serbische Staatsbürger müssen im Herkunftsland des Käufers ähnliche Rechte haben.
Ausländer können problemlos Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien erwerben, während der Kauf von landwirtschaftlichen Flächen in der Regel eingeschränkt ist, es sei denn, es bestehen spezielle Investitionsprojekte.
Immobiliengeschäfte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, darunter Verfahren vor dem Notar, Grundbucheintrag und steuerliche Vorschriften. Um Eigentumsrechte sicherzustellen, wird ausländischen Käufern empfohlen, eine rechtliche Prüfung (Due Diligence) durchführen zu lassen.
Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis oder geschäftlichen Aktivitäten können von erleichterten Erwerbsverfahren profitieren. Das serbische Recht garantiert Eigentums-, Miet- und Erbrechte für ausländische Investoren.